Rechtsprechung
   BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 1363/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4961
BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 1363/01 (https://dejure.org/2004,4961)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.2004 - 1 BvR 1363/01 (https://dejure.org/2004,4961)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 2004 - 1 BvR 1363/01 (https://dejure.org/2004,4961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorschriften der "Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin" bzgl des Führens, sowie des Haltens gefährlicher Hunde sowie des Verbots der Zucht solcher Hunde begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hunde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 925
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 1363/01
    das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 -.

    Der Verfassungsbeschwerde, mit welcher sich die Beschwerdeführer gegen Vorschriften der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin (HundeVO Bln) in der Fassung der Änderungsverordnung vom 4. Juli 2000 (GVBl S. 365) und gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs (NVwZ 2001, S. 1266) wenden, kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu.

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 1363/01
    Im Einzelnen folgt dies aus den Gründen in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - zu dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 (BGBl I S. 530) und in dem Beschluss der Kammer vom selben Tage - 1 BvR 550/02 -, der zu der Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des Landes Rheinland-Pfalz vom 30. Juni 2000 (GVBl S. 247; im Folgenden: GefAbwV) ergangen ist.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 1363/01
    Denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 550/02

    Verfassungsbeschwerde gegen Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 1363/01
    Im Einzelnen folgt dies aus den Gründen in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - zu dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 (BGBl I S. 530) und in dem Beschluss der Kammer vom selben Tage - 1 BvR 550/02 -, der zu der Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des Landes Rheinland-Pfalz vom 30. Juni 2000 (GVBl S. 247; im Folgenden: GefAbwV) ergangen ist.
  • VGH Bayern, 26.09.2012 - 4 B 12.1389

    Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer; Bullterrier als Kampfhund; Sportförderung

    Sonderregelungen für Kampfhunde lassen sich in Anbetracht des allgemeinen Gleichheitssatzes nicht länger aufrechterhalten, wenn sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens ergibt, dass Hunde anderer Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind (vgl. BVerfG vom 16.3.2004 NVwZ 2004, 597/602; vom 31.3.2004 NVwZ 2005, 925/926).
  • VGH Bayern, 13.12.2012 - 4 B 12.567

    Besteuerung von Bullmastiffs als Kampfunde

    Sonderregelungen für Kampfhunde lassen sich in Anbetracht des allgemeinen Gleichheitssatzes nicht länger aufrechterhalten, wenn sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens ergibt, dass Hunde anderer Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind (vgl. BVerfG vom 16.3.2004 NVwZ 2004, 597/602; vom 31.3.2004 NVwZ 2005, 925/926).
  • VG Aachen, 28.11.2005 - 6 K 2292/02

    Maulkorb- und Leinenpflicht für bestimmte in sog. "Rasseliste" aufgeführte

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Folgezeit diese Rechtsprechung auf verschiedene landesrechtliche Regelungen ausgedehnt und insbesondere für die in § 6 Abs. 3 Satz 2 LHV NRW geregelte Maulkorbpflicht für gelistete Hunderassen, zu denen - wie bereits ausgeführt - auch der Bullterrier gehört(e), festgestellt, dass diese Regelung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält, vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. März 2004 -1 BvR 1770/02, 1 BvR 1891/02- ; vgl. auch Nichtannahmebeschlüsse vom 16. März 2004 -1 BvR 550/02-, NVwZ 2004, 975, und vom 22. März 2004 -1 BvR 1682/01- (beide zur Rheinland-Pfälzischen Gefahrenabwehrverordnung); vom 29. März 2004 -1 BvR 492/04- (zur Bayerischen Kampfhundeverordnung); sowie vom 29. März 2004 -1 BvR 1498/00- , und vom 31. März 2004 -1 BvR 1363/01- (beide zur Berliner Hundeverordnung); im Ergebnis ebenso: Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 15. Juli 2004 - Vf.1-VII-03-, NVwZ-RR 2005, 176.
  • VG Berlin, 21.04.2005 - 11 A 925.04

    Maulkorbzwang für "Kampfhunde" rechtmäßig

    Das BVerfG hat die hiergegen gerichtete (weitere) Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 31. März 2004 - 1 BvR 1363/01 - wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen und hierbei u.a. ausgeführt, dass die Anforderungen an das Führen gefährlicher Hunde in § 4 Abs. 1 HundeVO Bln ... sowohl mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG als auch mit der allgemeinen Handlungsfreiheit des Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar" sind.
  • KG, 07.06.2004 - 2 Ss 58/03

    Verstoß gegen die Hundeverordnung Berlin: Ermächtigung zur Regelung der

    Die gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofs eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde zwar nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 31. März 2004 - 1 BvR 1363/01 -).
  • KG, 07.06.2004 - 5 Ws (B) 179/03

    Rechtswirksamkeit der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin (HundeVO

    Die gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofs eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde zwar nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 31. März 2004 - 1 BvR 1363/01 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht